Türen scheinen auf den ersten Blick simpel, doch in Deutschland müssen Eingangstüren zahlreiche Vorgaben erfüllen. Sicherheit ist nur ein Aspekt, auch Brandschutz, Energieeffizienz und selbst die Größe von Durchgängen sind gesetzlich geregelt. Doch welche Vorschriften sind tatsächlich verbindlich?

Grundlegende Vorschriften für Eingangstüren
Beim Bau oder der Planung eines neuen Gebäudeblocks müssen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Sie reichen von der Mindestbreite der Flure für barrierefreie Zugänge bis hin zur Beleuchtung der Gemeinschaftsbereiche. Auch die Eingangstüren eines Gebäudes sind Teil dieser Vorschriften. Architekten und Bauherren sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Die Bauordnung eines Bundeslandes (Landesbauordnung, LBO) regelt allgemeine Anforderungen an die Bausubstanz, dazu gehören auch die Türen von Wohngebäuden. Dem übergeordnet sind bundesweite und europäische Standards. Je nach LBO können strengere Vorschriften gelten.
In ganz Deutschland müssen die Eingangstüren von Wohngebäuden folgende gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen:
- Einbruchschutz: Türen in Mehrfamilienhäusern sollten mindestens die Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 erfüllen.
- Brandschutz: In Flucht- und Rettungswegen sind T30-Türen (30 Minuten feuerhemmend) nach DIN 4102-5 / EN 1634-1 vorgeschrieben.
- Barrierefreiheit: In Neubauten gilt DIN 18040: Türen müssen mind. 830 mm Durchgangsbreite und eine geringe Schwelle haben.
- Wärmedämmung: Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) max. 1,8 W/(m²K) betragen.
- Schallschutz: Je nach Lage muss die Schalldämmung mind. 37 dB betragen (DIN EN ISO 10140).
1) Sicherheitsvorschriften für Eingangstüren
Sicherheit ist zweifellos das zentrale Thema bei der Planung und Installation von Eingangstüren. Die Norm DIN EN 1627 teilt Türen in sechs Widerstandsklassen (RC1–RC6) ein. Für Wohngebäude sind mindestens RC2-Türen vorgeschrieben. Diese müssen über geprüfte Sicherheitsbeschläge, stabile Schließsysteme und verstärkte Rahmen verfügen. Um die Norm zu erfüllen, müssen sie der Manipulation mit einfachen Werkzeugen mindestens drei Minuten lang widerstehen.
Elektronische Zugangskontrolle
Zusätzliche Sicherheit bieten elektronische Zutrittskontrollen wie Türspione, Code-Tastaturen oder E-Öffner, schlüssellose Systeme, Gegensprechanlagen mit Kamera und automatische Türverriegelungen. Digitale Zutrittskontrollsysteme ermöglichen individuelle Berechtigungen und protokollieren alle Zutritte.
2) Brandschutzanforderungen für Eingangstüren
Für Flucht- und Rettungswege gelten besondere Anforderungen. Gemäß den Feuerschutzklassen DIN 4102-5 und EN 1634-1 müssen Türen je nach Gebäudetyp und Nutzung feuerhemmend (T30), feuerbeständig (T90) oder sogar feuerfest (T120) sein. In Mehrfamilienhäusern sind in der Regel T30-Türen für den Brandschutz vorgeschrieben.

3) Barrierefreiheit: Zugänglichkeit für alle
Barrierefreie Eingangstüren sind in öffentlichen Gebäuden verpflichtend, in Mehrfamilienhäusern ist es hingegen nicht so einfach. Für Bestandsgebäude gibt es oft keine generelle Pflicht zur nachträglichen Anpassung, es sei denn, es werden umfangreiche Umbauten vorgenommen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland. Daher ist es ratsam, die spezifische Landesbauordnung zu konsultieren oder sich fachmännisch beraten zu lassen.
» Wichtige Vorgaben nach DIN 18040:
- Mindestdurchgangsbreite: 90 cm
- Schwellen dürfen maximal 2 cm hoch sein oder müssen mit einer Rampe versehen sein
Um sich barrierefrei nennen zu dürfen, sind zum Teil auch noch weitere Funktionen nötig, darunter:
- Automatische Türöffner für Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Visuelle und akustische Signale für Türbewegungen
4) Energieeffizienz und Wärmedämmung
Energieeffizienz ist ein wichtiger Faktor beim Einbau von Eingangstüren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die Mindeststandards für die Wärmedämmung fest. Hervorgegangen aus der viel diskutierten Energieeinsparverordnung (EnEV), regelt das Gesetz den maximal zulässigen Wärmeverlust beim Einbau neuer Türen. Denn hochwertige Türen mit Dämmkern und Mehrfachverglasung reduzieren den Wärmeverlust erheblich.
Die Norm DIN EN 10077-1 bestimmt den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert). Der U-Wert einer neuen Eingangstür darf maximal 1,8 W/(m²K) betragen. Um eine Förderung durch die KfW oder BAFA zu beantragen, liegt der Wert bei 1,3 W/(m²K).
5) Schallschutz bei Eingangstüren
Gerade in Mehrfamilienhäusern ist der Schallschutz ein wesentlicher Faktor für die Wohnqualität. Schallschutztüren sind meist auch energieeffizienter, da sie besonders dicht schließen. Eine solide Bauweise verbessert also mehrere Anforderungen gleichzeitig. Exakte Vorschriften für den Schallschutz bei Haustüren gibt es allerdings nicht, dafür aber für Wohnungseingangstüren.
Die DIN 4109 legt die Schallschutzanforderungen für alle möglichen Bereiche fest. Für Wohngebäude ist vor allem entscheidend, ob die Haustür in einen gemeinschaftlich genutzten Treppenraum oder direkt in eine Wohnung führt. Die Norm definiert folgende
» Schallschutzklassen (SSK):
- SSK 1 (≥ 27 dB) für Türen zwischen Hausflur/Treppenraum und Fluren oder Dielen von Wohnungen
- SSK 3 (≥ 37 dB) für Haustüren, die direkt in einen Aufenthaltsraum der Wohnung führen
In lauten Umgebungen (z. B. an Hauptstraßen) sind Türen mit mindestens 42 dB Schalldämmung ratsam.

Zusätzliche Vorschriften und regionale Unterschiede
Neben den bundesweiten Normen wie der DIN 4109 für Schallschutz oder der DIN EN 1627 für Einbruchhemmung enthalten die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer spezifische Regelungen, die beim Einbau von Haustüren in Mehrfamilienhäusern berücksichtigt werden müssen.
Hier einige Beispiele:
- Denkmalgeschützte Gebäude: In denkmalgeschützten Gebäuden gibt es besondere Anforderungen an Material, Optik und Konstruktion der Haustüren. In vielen Bundesländern müssen beispielsweise historische Holz- oder Stahltüren erhalten oder nach Originalvorlagen nachgebaut werden. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es hierfür besonders strenge Vorgaben.
- Bebauungspläne: Kommunale Bebauungspläne können spezielle Auflagen für Neubauten enthalten. So können beispielsweise in Hamburg oder Berlin Vorschriften zur Fassadengestaltung oder zur Nutzung bestimmter Materialien gelten, die sich direkt auf die Haustüren auswirken. In lärmempfindlichen Wohngebieten kann ein erhöhter Schallschutz für Eingangstüren vorgeschrieben sein.
- Brandschutz: In Bayern und Nordrhein-Westfalen müssen Türen von notwendigen Treppenräumen vollwandig, dicht- und selbstschließend sein. In anderen Bundesländern gelten unterschiedliche Definitionen von „vollwandig“, wodurch verglaste Türen je nach Landesbauordnung zulässig oder unzulässig sein können.
- Barrierefreiheit: In Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein muss in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten mindestens eine Wohnung barrierefrei erreichbar sein.
Wichtig: Ausnahme Eigentümergemeinschaften
Stets zu beachten sind vertragliche Verpflichtungen in Eigentümergemeinschaften. Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) darf eine Eingangstür nicht ohne Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung verändert oder ersetzt werden.
Eingangstüren: Was ist Pflicht, was ist möglich?
Eingangstüren in Mehrfamilienhäusern müssen heute weit mehr leisten als nur Schutz vor Wind und Wetter. Sicherheit, Schallschutz, Barrierefreiheit und Energieeffizienz sind zentrale Anforderungen, die durch gesetzliche Vorgaben definiert werden
Doch warum sich mit Mindeststandards zufriedengeben, wenn moderne Technik Ihr Gebäude noch sicherer und komfortabler machen kann? Immer mehr Eigentümergemeinschaften setzen auf intelligente Zutrittskontrollsysteme wie das System 3060 von SimonsVoss. Diese digitale Schließlösung ersetzt herkömmliche Schlüssel durch Transponder, Code-Tastaturen oder Smartphone und ermöglicht eine flexible und protokollierte Verwaltung aller Zutritte. Dank der Integration mit automatischen Türverriegelungen und Gegensprechanlagen mit Kamera wird nicht nur die Sicherheit erhöht, sondern auch der Alltag erleichtert.