DIN EN 1125 und DIN EN 179 gehören zu den wichtigsten DIN-Normen für die Ausstattung von Türen bei Flucht- und Rettungswegen. Sie definieren die technischen Anforderungen und Prüfverfahren bei Paniktüren und Notausgängen. Aber welche Unterschiede gibt es? Und welche Norm gilt wann? Diesen Fragen gehen wir heute auf den Grund.
Zwei Normen, unterschiedliche Regeln
Eines ist den beiden Normen gemeinsam. Sie sollen sicherstellen, dass sich Türen im Notfall schnell und zuverlässig öffnen lassen. Die Zielsetzung ist also ähnlich, die Einsatzbereiche von Türverschlüssen, welche die technischen Anforderungen und Prüfverfahren der DIN EN 1125 und DIN EN 179 erfüllen, unterscheiden sich jedoch maßgeblich. In der Praxis ist die Entscheidung, welche Anforderungen der Rettungsweg erfüllen muss, also nicht von der Tür abhängig, sondern von der wahrscheinlichen Nutzungssituation.
- DIN EN 1125 gilt für Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange an Türen in Rettungswegen, welche dann zum Einsatz kommen, wenn die Betroffenen sich vor Ort nicht gut auskennen. Die Norm verlangt, dass Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange ausgestattet sind.
- DIN EN 179 gilt für Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte an Türen in Rettungswegen, welche dann zum Einsatz kommen, wenn davon auszugehen ist, dass die Betroffenen mit den Türen und Schließmechanismen vertraut sind und sie auch in Notsituationen bedienen können.
Welche Anforderungen und Prüfverfahren für Türverschlüsse beschreibt DIN EN 1125, welche DIN EN 179?
Wenn ein Gebäude von vielen, möglicherweise ortsfremden Personen genutzt wird, ist die Gefahr von Panik größer als in vertrauten Umgebungen. Der entscheidende Faktor für die Auswahl der richtigen DIN-Norm ist die Wahrscheinlichkeit einer Paniksituation.
DIN EN 1125 wird angewendet, wenn Panik nicht ausgeschlossen werden kann. Das ist typisch für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr oder vielen ortsunkundigen Personen, etwa Verwaltungsgebäude und andere öffentliche Einrichtungen, Sportstadien, Universitäten, Schulen oder Krankenhäuser. Türen müssen sich ohne Vorkenntnis und ohne besondere Kraftanstrengung öffnen lassen, selbst wenn größere Menschenmengen involviert sind.
DIN EN 179 kommt zum Einsatz, wenn Paniksituationen unwahrscheinlich sind. Typisch sind interne Arbeitsbereiche, Produktionsstätten oder Büroräume, die in der Mehrheit nur von eingewiesenem Personal genutzt werden. Nutzer kennen die Fluchtwege und wissen, wie sich die Türen öffnen lassen, etwa mit einem Türdrücker oder einer Stoßplatte.
Technische Merkmale
Während die DIN EN 1125 Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange regelt, legt die DIN EN 179 Anforderungen an Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte fest.
So entscheidet sich die Ausführung der Notausgangsverschlüsse
In der Gebäudeplanung entscheidet sich früh, welche Norm für die Flucht- und Rettungswege anzuwenden ist. Eine Gefährdungs- und Nutzungseinschätzung ist dafür zwingend erforderlich. Denn die Planungsentscheidung wirkt sich auf Bauabnahme, Brandschutzkonzept und Betriebssicherheit aus.
► Folgende Fragen helfen bei der Einstufung
- Wie viele Personen halten sich regelmäßig im Gebäude auf?
- Sind diese Personen mit den Räumlichkeiten vertraut oder ortsfremd?
- Ist in einer Gefahrensituation mit Panikreaktionen zu rechnen?
- Wird die Tür als Teil eines Flucht- oder Rettungsweges genutzt?
Wählen Sie Türen mit DIN EN 1125-Ausstattung, wenn Panik möglich ist oder ortsfremde Personen anwesend sind. Türausstattung nach DIN EN 179 ist ausreichend, wenn ausschließlich eingewiesenes Personal die Räume nutzt und kein explizites Panikrisiko vorhanden ist.
Außenbeschläge, Schließzylinder und Sonderlösungen
Neben der eigentlichen Panik- oder Notausgangsfunktion regeln die Normen auch, welche Außenbeschläge und Schließzylinder eingesetzt werden dürfen.
Abschnitt 4.1.24 der EN 1125:2008 besagt: Außenbeschläge müssen entweder der DIN 18273:1997-12 entsprechen oder über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) mit Übereinstimmungsnachweis verfügen.
In der Praxis dürfen also nur vom Schlosshersteller geprüfte Beschläge und Schließsysteme in Anlagen nach DIN EN 1125 verbaut werden. Damit wird gewährleistet, dass die Funktion des Panik- oder Notausgangs auch in Kombination mit mechatronischen Komponenten uneingeschränkt erhalten bleibt.
Die Komponenten von SimonsVoss SmartHandle AX und SmartHandle AX Advanced sind für den Einsatz in Panik- und Notausgangssystemen nach DIN EN 1125 und DIN EN 179 geprüft und zugelassen. Sie können in zertifizierte Paniktürsysteme integriert werden, erfüllen die Anforderungen an Fluchtwegsicherheit und bieten gleichzeitig alle Vorteile digitaler Schließsysteme für Unternehmen, darunter:
- Zutrittskontrolle mit Berechtigungsverwaltung
- Protokollierung von Zutrittsereignissen
- Integration in Gebäudemanagementsysteme
- Kombination mit bestehenden mechanischen Paniksystemen
Praxisbeispiele für die Anwendung der DIN-Normen
Ob im öffentlichen oder privaten Sektor, die richtige Anwendung der beiden Normen ist entscheidend für Sicherheit und Betrieb.
Verwaltung & Behörden
In Behördengebäuden mit Publikumsverkehr kommen in der Regel Schlösser und Beschläge zum Einsatz, die die Anforderungen nach DIN EN 1125 erfüllen, da eine Paniksituation nie ausgeschlossen werden kann. Innenliegende Verwaltungsbereiche, die nur von Mitarbeitenden betreten werden, können dagegen mit Schlössern und Beschlägen ausgestattet seind, die den Anforderungen der DIN EN 179 entsprechen.
Universitäten
Notausgangsverschlüsse von Hörsäles, Bibliotheken oder Eingangsbereichen mit wechselndem Personenaufkommen müssen die Anforderungen der DIN EN 1125 erfüllen. Fakultätsbüros, Labore und Verwaltungseinheiten hingegen eher den Anforderungen der DIN EN 179. Durch den Einsatz elektronischer Systeme wie SmartHandle AX von SimonsVoss können Bereiche mit unterschiedlichen Normen in einem gemeinsamen Zutrittssystem zusammengeführt werden.
Industrie & Forschung
In industriellen Anlagen sind häufig Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 ausreichend, da die Mitarbeitenden geschult sind und die Türfunktionen kennen. Wird jedoch eine Anlage regelmäßig von externem Personal oder Besuchergruppen betreten, könnte auch hier eine Anwendung der DIN EN 1125 erforderlich werden.
Fazit: Normkonformität als Basis für Sicherheit
Ob Notausgang oder Paniktür, DIN EN 1125 und DIN EN 179 verfolgen das gleiche Ziel: die sichere Evakuierung von Personen im Ernstfall. Die richtige Anwendung entscheidet darüber, ob Türen im Notfall zuverlässig funktionieren und gleichzeitig die baurechtlichen Anforderungen erfüllen.
Zertifizierte Lösungen wie SimonsVoss SmartHandle AX oder SmartHandle AX Advanced erfüllen diese Anforderungen und lassen sich hervorragend in moderne Zutrittskonzepte integrieren. Das Ergebnis ist ein homogenes System, das die Einhaltung der Normen mit hohem Komfort, mechanischer Sicherheit und digitaler Kontrolle vereint.
Planen Sie ein neues Gebäude oder möchten bestehende Türen in Flucht- und Rettungswegen digitalisieren? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne und stellen Ihnen die entsprechenden Prüfzertifikate zur Verfügung.